Die erstmalige Ausstellung von Luftfahrzeugdokumenten (Lufttüchtigkeitszeugnis, ARC, eventuell Lärmzeugnis) erfolgt durch
die Austro Control. Die Eintragung ist zuvor beim Österreichischen Aeroclub durchzuführen.
Die periodische Feststellung der Lufttüchtigkeit jener Segelflugzeuge, die nicht unter EASA Annex I der Verordnung (EU) 2018/1139
fallen (EASA Luftfahrzeuge), erfolgt durch Betriebe mit entsprechender Berechtigung oder durch freigabeberechtigtes Instandhaltungspersonal
(Wart mit Teil-66 Berechtigung und ARC-Prüfungsautorisierung).
Berechtigte Betriebe sind typischerweise CAOs, CAMOs und Teil-145 Betriebe mit entsprechender Zusatzberechtigung. In diesen
Fällen wird die Lufttüchtigkeit mit einem Airworthiness Review Certificate (ARC) bestätigt.
Die periodische Nachprüfung von Segelflugzeugen gemäß EASA Annex I der Verordnung (EU) 2018/1139 (Luftfahrzeuge in nationaler
Zuständigkeit) kann von Instandhaltungsbetrieben oder CAMOs bzw. CAOs, die über eine vom BMK ausgestellte "Nachprüfungsübertragung
gemäß § 40 ZLLV 2010 idgF" verfügen, durchgeführt werden.
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Sicherheitsmitteilung der EASA - Aufrüsten von Segelflugzeugen