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ULtraleicht

Erlangung eines Pilotenscheines für Ultraleichtluftfahrzeuge

Die Ultraleichtpilotenscheine werden vom Österreichischen Aeroclub (ÖAeC) ausgestellt. In der Ausbildung wird auch auf den Umgang mit Gefahrensituationen eingegangen.

Zulassung und Nachprüfung

Welche Luftfahrzeuge fallen in Österreich unter den Begriff Ultraleichtluftfahrzeug? – siehe dazu die Definition in § 4 Abs. 6 ZLLV 2010

Die eingeschränkte Musterzulassung von Ultraleichtluftfahrzeugmustern erfolgt durch Austro Control auf Antrag des Herstellers.

Die erstmalige Ausstellung von Luftfahrzeugdokumenten (Lufttüchtigkeitszeugnis, Nachprüfbescheinigung, Lärmzeugnis, Verwendungsbescheinigung) für bereits in Österreich musterzugelassene Typen erfolgt durch Austro Control. Die Eintragung ist zuvor beim Österreichischen Aeroclub durchzuführen.

Das Referat „UL-Technik“ des ÖAeC's führt die Nachprüfung gemäß § 40 Absatz 1 Z 1-5 und 7 ZLLV 2010 idgF durch.Ultralightuftfahrzeuge können auch durch einen Instandhaltungsbetrieb mit Nachprüfberechtigung gemäß § 40 Absatz 1 Z 4 (periodische Nachprüfung) nachgeprüft werden.

Das Antragsformular für die Durchführung der Nachprüfung eines Ultraleichtluftfahrzeuges und die Liste der Prüfer des Bereiches „UL-Technik“ sind auf der Website des ÖAeC unter dem Punkt „Zivilluftfahrzeuge & Luftfahrtgerät“, Unterpunkt „Referat UL-Technik“ zu finden.

Service

Sicherheitsrelevante Themen

 

Saftey-News
 

UL News 09/21

UL-Prüfer Refresher- Lehrgang am 09.10.2021

Bitte beachten Sie auch den Zivilluftfahrt-Personalhinweis ZPH OeAeC 014 - Verlängerung der Lehr- und Prüfberechtigung für Ultraleichtpiloten UL/A


 

Unfalluntersuchungsberichte

Ziel ist es, aus den Fehlern anderer zu lernen. Gleichartige Unfälle sollen vermieden werden.
Keinesfalls sollen mit der Untersuchung Fragen der Schuld oder Haftung geklärt werden.
Die Untersuchungsberichte der Ultraleichtluftfahrzeugunfälle sind auf der Website des BMK abrufbar.